Die "Geld-zurück-Grarantie" bei 0900-Rufnummern
Stornierung der Gebühren bei Anrufen auf 0900-Rufnummern
Ist Situation:
0900 Rufnummern werden im seriösen Bereich vor allem für Beratungs- und / oder Expertenhotlines eingesetzt. auf Grund des enormen Missbrauches im Erotik- und Internetbereich haben diese Rufnummern einen sehr schlechten Ruf. Die Kunden haben richtiggehend Angst davor eine solche Nummer anzurufen. Diese Angst muss dem Kunden über zusätzliche Services rund um die Rufnummer genommen werden.
Hinzu kommt, dass dem Kunden unabhängig davon, ob er die gewünschte Leistung erhalten hat, das Gespräch über seine Telefonrechnung abgerechnet wird. Der Serviceanbieter hat keine Möglichkeit den Rechnungsbetrag zu mindern oder ganz zu löschen. Unter Verbraucherschutzaspekten und dem Gedanken des Kundenservices ist dies enorm problematisch.
(Beispiel: Kunde ruft an, Verbindung wird hergestellt, Tarifierung beginnt, Kunde stellt seine Frage und muss feststellen, dass er die falsche Hotline angerufen hat und ihm zu seinem Problem hier nicht geholfen werden kann, er legt auf, der Anruf hat aber schon Gebühren verursacht.)
Lösung der infin:
Gebührenstornierung. Der Serviceanbieter hat die Möglichkeit die Gebühren einzelner Anrufe auf seinen 0900-Rufnummern herabzusetzen, z.B. wenn der Kunde nicht die gewünschte Leistung erhalten hat. Der Einzug über die Telefonrechnung ist also nicht mehr die unabwendbare Folge eines Anrufes. Der Service- und Verbraucherschutzgedanke bringt eine völlig neue Qualität in den Servicerufnummernbereich.
Der Gebührenstorno erfolgt über einen Eintrag eines Mitarbeiters in eine Online-Maske innerhalb einer vorgegebenen Frist nach dem Telefonanruf. Hier trägt er die A-Rufnummer des zu stornierenden Anrufes, die Uhrzeit und das Datum ein. Optional kann der Anruf auch in der Bepreisung herabgesetzt werden (z.B. statt 3 € / Minute nur 1 € / Minute). Zur Bestätigung erhält er unmittelbar im Anschluss eine E-Mail mit der Bestätigung des Stornierungsauftrages. Sollte die Stornierung z.B. auf Grund fehlerhafter Angaben in der Online-Maske nicht durchführbar sein, erhält der Mitarbeiter eine entsprechende Mitteilung per E-Mail. |