Zusatzregelungen für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der infin - Ingenieurgesellschaft für Informationstechnologien mbH & Co. KG für PostAbruf und MassenBrief
I. Pflichten und Obliegenheiten des Vertragspartners
1.Der Vertragspartner verpflichtet sich, Briefsendungen ausschließlich in rechtlich unbedenklichem Rahmen zu versenden.
2.infin wird von der Inanspruchnahme Dritter auf Schadensersatz wegen unberechtigter Rundsendungen freigestellt.
3.Der Vertragspartner versichert, über sämtliche Rechte zu verfügen, die für die Verbreitung überlassener Informationen über Brief benötigt werden. Dies gilt insbesondere für alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte. Der Vertragspartner schließt eigene Verträge mit der GEMA oder entsprechenden Organisationen ab, sofern dies für die Inbetriebnahme seiner Informationsangebote notwendig ist und stellt infin von der Inanspruchnahme Dritter auf Schadensersatz wegen der Verletzung oben genannter Rechte frei.
4.Der Vertragspartner ist verpflichtet, keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten anzubieten, insbesondere keine Informationen zu übermitteln, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, zur Gewalt aufrufen oder sie verherrlichen, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden, oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen sowie das Ansehen von infin schädigen können oder auf Angebote mit solchem Inhalt hinweisen. Der Vertragspartner stellt infin von der Inanspruchnahme Dritter auf Schadensersatz wegen der Verletzung oben genannter Rechte frei.
5.infin ist berechtigt, bei einem Verstoß des Vertragspartners gegen die Nr. 1-4 dieses Abschnittes den Service einzustellen. Eine Schadensersatzpflicht von infin gegenüber dem Vertragspartner aus diesem Grunde entsteht nicht.
II. Inhaltskontrolle, Zugangssperre und Preise
1.infin versendet an die über das System eingegebenen Adressen. Eine Prüfung der Adressen(Plausibilitätsprüfung; Verifizierung) findet nicht statt.
2.Die für den PostAbruf und MassenBrief-Versand anfallenden Kosten(Druck, Porto, usw. …) sind vom Vertragspartner unabhängig von der Zustellbarkeit der Unterlagen an die verwendeten Adressen an infin zu bezahlen.
3.Retouren werden von infin nur dann bearbeitet, wenn dies vertraglich vereinbart ist.
4.Nicht auslesbare bzw. eindeutig nicht zustellbare Adressen(Junk-Calls) werden von infin nicht weiter bearbeitet. Dem Endkunden werden die entsprechenden Kosten berechnet. Solche Vorgänge werden gegenüber dem Vertragspartner nicht abgerechnet.
5.infin hat eine technische Hotline für Endkunden geschaltet. Anrufe, die über rein technische Fragen hinausgehen, insbesondere den Status einer Bestellung betreffend, werden dem Vertragspartner mit 5,00 € in Rechnung gestellt.
6.Für den Versand an Adressen im Ausland wird infin dem Vertragspartner die in der Branche üblichen Preise berechnen.
III. Haftung und Schadensersatz
1.Bei PostAbruf und MassenBrief haftet infin im Falle eines von ihm infolge Fahrlässigkeit verursachten Schadens lediglich und höchstens bis zu 50% des einzelnen Auftragswertes. |