II

Zusatzregelungen für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der infin GmbH

für den Massen- und SerienFax bzw. Massen- und SerienEmail Versand,

bzw. Massen-Telefonnachrichten und Massen-SMS

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Pflichten und Obliegenheiten des Vertragspartners

  1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Fax-, Telefon-, SMS- oder Emailrundsendungen ausschließlich in rechtlich unbedenklichem Rahmen und nur an solche Empfänger zu senden die vorab ihre Einwilligung zum Empfang solcher Sendungen gegeben haben. infin weist ausdrücklich auf §§ 3,7,9 UWG hin, wonach der Geschäftspartner sich schadensersatzpflichtig macht, wenn er hiergegen verstößt.
  2. Bei einem gravierenden Verstoß gegen I. Nr.1. dieser Zusatzregelung verpflichtet sich der Vertragspartner an infin eine Vertragsstrafe i.H.v. 50.000,00 € zu zahlen. Ein Verstoß ist gravierend, wenn der infin aufgrund des vertragswidrigen Verhaltens des Vertragspartners Zwangsmaßnahmen von einer staatlichen Behörde oder einem Gericht angedroht werden(z.B. durch die Bundesnetzagentur) oder infin technische Grundeinstellungen ändern muss(Wechsel des Providers aufgrund von Sperrung, Abschaltung einer Rufnummer,…).
  3. Auf Wunsch stellt infin dem Vertragspartner ein Verzeichnis der aktuellen Faxnummern der Zielgruppe des Vertragspartners zur Verfügung. Der Vertragspartner verpflichtet sich dieses Verzeichnis ausschließlich zum Abgleich mit dem eigenen Faxverteiler nutzen. infin wird den abgeglichenen Verteiler für den Kunden abspeichern und pflegen(Abbestellungen, Änderungen von Faxnummern) und bei allen weiteren Faxaussendungen an diese Zielgruppe des Vertragspartners verwenden.
  4. infin wird von der Inanspruchnahme Dritter auf Schadensersatz wegen unberechtigter Rundsendungen freigestellt.
  5. Der Vertragspartner verpflichtet sich, bei Massen- oder SerienFax-, Telefonnachrichten-, SMS- oder EmailVersand mit redaktionellem Inhalt ohne geschlossen Empfängerkreis einen Verantwortlichen im Sinne des Pressegesetzes anzugeben.
  6. Der Vertragspartner ist verpflichtet, als Zieladressen für die Übermittlung von Fernkopien keine Anschlüsse ohne Telefax-Endeinrichtung und keine Mehrwertdienstnummern bzw. Mobilfunknetznummern zu benennen und stellt dies mit regelmäßiger Adressenpflege sicher.
  7. infin ist nicht verpflichtet, die vom Kunden vorgegebenen Verteilerlisten auf zulässige Empfänger zu überprüfen.
  8. infin ist berechtigt, bei einem Verstoß des Vertragspartners gegen die Nr. 1-6 dieses Abschnittes den Service einzustellen. Eine Schadensersatzpflicht von infin gegenüber dem Vertragspartner aus diesem Grunde entsteht nicht.
  9. Der Vertragspartner verpflichtet sich ausschließlich Daten in diesen Formaten auf das System der infin zu laden:
    MassenFax-Vorlagen: PDF, TIF G3 (Normalauflösung und Feinauflösung), DOC(X), PPT(X)
    MassenFax-Verteiler: XLS (kein XLSX), CSV
    FaxPerMail-Vorlagen: PDF, DOC(X), XLS(X), PPT(X), RTF, TXT

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Inhaltskontrolle, Zugangssperre und Preise

  1. Falls infin aus rechtlichen oder der Verkehrssitte entsprechenden Gründen Adressen aus dem Verteiler nimmt, so wird infin dies dem Kunden unverzüglich mitteilen und kann für jede zu bearbeitende Adresse, je nach Aufwand mindestens jedoch 12,50 € in Rechnung stellen.
  2. Abgerechnet werden Systemminuten. Rechnungsbeträge unter 0,01 € werden auf 0,01 € aufgerundet.

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Zu Abschnitt IX (Haftung und Schadensersatz)

Bei Fax-, Telefon-, SMS- oder Emailrundsendungen haftet infin im Falle eines von ihm infolge Fahrlässigkeit verursachten Schadens lediglich und höchstens bis zu 50% des einzelnen Auftragswertes.